· Nachricht · Liquidität
Überbrückungshilfe III ist erweitert worden
| Die Abschlagszahlungen bei der Überbrückungshilfe III werden bis zu 800.000 Euro ausgezahlt. Autohäuser können sie bis spätestens 31.08.2021 beantragen, wenn sie zwischen November 2020 und Juni 2021 im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent haben. Sie erhalten dann abhängig vom Umsatzeinbruch einen Teil der förderfähigen Fixkosten (maximal 90 Prozent; Höchstbetrag: 1,5 Mio. Euro).Mehr Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de . |
Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 3 | ID 47193976