· Fachbeitrag · Lohntransparenz-Richtlinie
Gleiche Arbeit ‒ gleicher Lohn: Was die Lohntransparenz-Richtlinie für Autohäuser bedeutet
von Harald Czycholl, freier Wirtschaftsjournalist
| Frauen verdienen in Deutschland 18 Prozent weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen. Gerade in männerdominierten Branchen wie dem Kfz-Gewerbe ist der „Gender Pay Gap“ stark ausgeprägt. Abhilfe schaffen will die EU mit der Lohntransparenz-Richtlinie. Die zum 26.06.2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz will die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern abbauen und für faire Vergütungsstrukturen sorgen. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht muss bis zum 07.06.2026 erfolgen. Autohäuser müssen sich darauf vorbereiten. |
Lohntransparenz-Richtlinie trifft auch Autohäuser
Die Veränderungen, die auf Autohäuser in Deutschland zukommen, gehen deutlich über die bisherigen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes hinaus. Vorgesehen sind Berichterstattungspflichten, Auskunftsansprüche oder verpflichtende Angaben zum Entgelt für Arbeitsuchende. Opfer von Lohndiskriminierung sollen zudem besseren Zugang zur Justiz bekommen.
Auskunftsansprüche und verpflichtende Angaben kommen
Mit Umsetzung der Richtlinie müssen Unternehmen, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben, darlegen, wie viel Entgelt Frauen und Männer für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit bei ihnen erhalten. D. h., Autohäuser müssen Bewerberinnen und Bewerber über das Einstiegsgehalt oder die Entgeltspanne einer ausgeschriebenen Stelle informieren ‒ entweder im Vorstellungsgespräch oder schon in der Stellenausschreibung.
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