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  • 19.11.2014 · Fachbeitrag · Minijobs

    Bestandsschutzregelung bei Mini-/Midijob läuft Ende 2014 aus

    | Am 1. Januar 2013 sind die Arbeitslohngrenzen für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro und für Midijobs von 800 Euro auf 850 Euro angehoben worden. Für Midijobber, deren Gehalt damals zwischen 400 und 450 Euro lag und die dadurch zum Minijobber mutiert wären, wurde eine Bestandsschutzregelung geschaffen. Diese läuft zum 31. Dezember 2014 aus. Midijobber, die ab 2015 weiterhin vom vollen Sozialversicherungsschutz mit günstigeren Beiträgen profitieren möchten, müssen ab 1. Januar 2015 eine Anhebung des Midijob-Gehalts auf mehr als 450 Euro pro Monat vereinbaren. |