· Fachbeitrag · Personalmanagement
Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen zu Überstunden und Überstundenvergütung
von RA Dirk Helge Laskawy, FAArbR, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Leipzig/München
| Das Thema Überstunden wirft insbesondere in gut laufenden Kfz-Betrieben immer wieder Fragen auf: Wann und von wem kann man Überstunden verlangen? Wie sind Überstunden zu vergüten? Sind Pauschalierungsabreden zulässig? Anlass genug, die zehn wichtigsten Fragen vorzustellen, Antworten darauf zu geben und Fomulierungshilfen anzubieten. |
1. Was sind Überstunden?
Überstunden oder Überarbeit sind die Stunden, die über die vereinbarte bzw. regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Die regelmäßige Arbeitszeit eines Mitarbeiters kann sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Fehlt es an einer konkreten Regelung, gilt die im Betrieb üblicherweise geleistete Arbeitszeit als regelmäßige Arbeitszeit.
Wichtig | Der Begriff Mehrarbeit wird in der Regel für Zeiten verwendet, die über die gesetzliche Arbeitszeit (§ 3 Arbeitszeitgesetz [ArbZG]) hinausgehen.
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