· Fachbeitrag · Personalmanagement
Arbeitsverhältnisse mittels Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvereinbarung beenden
von Dr. Guido Mareck, Direktor des Arbeitsgerichts Siegen
| In Kfz-Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern setzt die wirksame Kündigung eines Mitarbeiters nach mehr als sechsmonatiger Beschäftigung zum einen einen verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Kündigungsgrund voraus. Zum anderen ist eine Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters für den Arbeitgeber immer mit Unwägbarkeiten verbunden. Um diese Probleme gar nicht entstehen zu lassen, bietet sich der Abschluss eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrags (AV) - oder alternativ eine Abwicklungsvereinbarung an. Erfahren Sie, worauf es dabei ankommt. |
Vorteile eines AV für Sie als Arbeitgeber
- Sie können sich mit dem Abschluss eines AV von einem Mitarbeiter trennen, ohne die Kündigungsfristen einhalten zu müssen (die Kündigungsfristen betragen je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters zwischen einem und sieben Monaten; § 622 Abs. 1 BGB).
- Ein Kündigungsschutzverfahren bleibt Ihnen und dem Mitarbeiter erspart.
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