· Fachbeitrag · Personalmanagement
Befristete Weiterbeschäftigung im Autohaus nach Erreichen der Regelaltersgrenze
von Katharina Müller, LL.M. oec., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Osborne Clarke, Köln
| Um dem Fachkräftemangel in Ihrem Autohaus oder Kfz-Betrieb entgegenzuwirken, kann es für Sie eine Option sein, Mitarbeiter auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze für eine begrenzte Zeit weiterzubeschäftigen. Für eine solche Befristung muss allerdings ein sachlicher Grund vorliegen. Eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch hilft hier weiter. Es müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit daraus kein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird. |
Neuer Sachgrund für befristete Weiterbeschäftigung
Für eine Befristung bedarf es eines sachlichen Grunds (§ 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz [TzBfG]). Mit § 41 S. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) VI gibt es seit Juli 2014 einen gesetzlichen Sachgrund, der die befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
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... Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben. |
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