· Nachricht · Personalmanagement
Corona-Pandemie: Neue Pflichten für Arbeitgeber
| Seit dem 27.01.2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie enthält weitere Maßnahmen, um das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz zu minimieren. Insbesondere müssen Sie nun ‒ soweit möglich ‒ Home-Office anbieten. |
Die bisherigen Pflichten gelten fort. Sie müssen also u. a. weiterhin dafür sorgen, dass
- der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird (alternativ muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden),
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