· Fachbeitrag · Personalmanagement
Erstattungsanträge bei Entgeltfortzahlung: Künftig ist Abtretungserklärung erforderlich
| Seit 2011 müssen Arbeitgeber am maschinellen Datenaustausch für das Erstattungsverfahren teilnehmen, um sich die Kosten für Lohnausfall aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin von der Einzugsstelle erstatten zu lassen. Zum 1. Januar 2013 hat sich einiges am Erstattungsverfahren geändert. Der folgende Beitrag bringt Sie auf den neuesten Stand. |
Neues Datenfeld für rechtsverbindliche Abtretung ab 2013
Künftig müssen Sie eine Abtretungserklärung mit dem Antrag abgeben, wenn die Arbeitsunfähigkeit Ihres Mitarbeiters durch einen Dritten verschuldet worden ist. Im Datenbaustein („DBAU“) ist ein Datenfeld für die rechtsverbindliche Abtretung vorgesehen.
Häufiger Fall in der Praxis ist der Verkehrsunfall, in den Ihr Mitarbeiter während der Beschäftigungszeit verwickelt wird, der durch den anderen Beteiligten verschuldet ist. In solchen Fällen hat Ihr Mitarbeiter zunächst einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Schädiger. Dieser Anspruch geht auf Sie über in Höhe Ihrer Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung und der Anteile an den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 6 Entgeltfortzahlungsgesetz).
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