· Fachbeitrag · Personalmanagement
Mitarbeiter muss konkreten Antrag auf Altersteilzeit stellen
| Beantragt einer Ihrer Mitarbeiter, dass sein Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortgeführt wird, muss sein Antrag so konkret sein, dass Sie ihn als Arbeitgeber mit einem „Ja“ annehmen können, entschied das BAG. |
Im Urteilsfall war nach Ansicht der Richter ein einfaches „Ja“ nicht möglich (BAG, Urteil vom 14.5.2013, Az. 9 AZR 664/11; Abruf-Nr. 132708). Dort hatte eine Arbeitnehmerin im November 2008 schriftlich „die Durchführung einer Altersteilzeit ab spätestens Dezember 2009“ beantragt.
- Dieser Erklärung lasse sich weder entnehmen, ab welchem konkreten Datum die geänderten Vertragsbedingungen gelten sollen, noch, zu welchem Zeitpunkt das Altersteilzeitverhältnis enden soll. Unter Berücksichtigung der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG seien zwei verschiedene Beendigungszeitpunkte (30. September 2015 oder 31. März 2018) möglich.
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