· Nachricht · Personalmanagement
Schutzpflichten von Arbeitgebern gelten jetzt bis 30.04.2021
| Das Bundeskabinett hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30.04.2021 verlängert. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, Schutzmaßnahmen durchzuführen, z. B. Home-Office anbieten (soweit möglich), Personenbelegung auf maximal eine Person pro zehn m² reduzieren, Beschäftigte in Autohäusern ab zehn Personen in Arbeitsgruppen einteilen und FFP2-Masken oder vergleichbare Schutzmasken zur Verfügung stellen. Relevant ist das derzeit vor allem wegen der schrittweisen Öffnung der Autohäuser. |
Weiterführende Hinweise
- Referentenentwurf der Bundesregierung für die „Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“, asr.iww.de → Abruf-Nr. 221091
- Beitrag „Corona-Pandemie: Neue Pflichten für Arbeitgeber“, asr.iww.de → Abruf-Nr. 47100512
Quelle: ID 47271228