· Fachbeitrag · Personalmanagement
Verzicht des Mitarbeiters auf Urlaubsabgeltung zulässig
| Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Mitarbeiters auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz entstanden, kann der Mitarbeiter auf diesen Anspruch verzichten, entschied das BAG. |
Hintergrund |Zwar kann nach § 13 Abs. 1 Satz 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG nicht zuungunsten des Mitarbeiters abgewichen werden. Diese Regelung hindert aber nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der Mitarbeiter dagegen die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen, und sieht er davon ab, steht auch das Unionsrecht einem Verzicht des Mitarbeiters auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen.
Im Urteilsfall war der Mitarbeiter seit Januar 2006 arbeitsunfähig erkrankt. Ende November 2008 kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis. Im Kündigungsrechtsstreit schlossen die Parteien einen Vergleich, wonach mit Erfüllung des Vergleichs alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten seien. Im Juli 2010 forderte der Mitarbeiter die Arbeitgeberin zur Abgeltung von 114 Urlaubstagen aus den Jahren 2006 bis 2008 auf. Ihm stehe ein Abgeltungsanspruch zu, weil er den Urlaub infolge seiner Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte. Diesen Anspruch verneinte das BAG (Urteil vom 14.5.2012, Az. 9 AZR 844/11; Abruf-Nr. 130521).