· Fachbeitrag · Personalmanagement
Wann verfallen Urlaubsansprüche? ‒ Die aktuellen Regeln im Überblick
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Der Verfall von Urlaubsansprüchen führt oft zu Streit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nachfolgend kurz: Mitarbeiter). ASR stellt Ihnen daher die aktuellen Regeln kurz vor, wann Urlaubsansprüche verfallen. |
Verfall setzt Bestehen eines Urlaubsanspruchs voraus
Dass Urlaubsansprüche verfallen können, setzt voraus, dass solche bestehen. Anspruchsberechtigt ist insofern jeder Mitarbeiter (§ 1 BUrlG). Irrelevant ist, ob er in Voll- oder Teilzeit arbeitet bzw. ob er fest oder befristet angestellt ist. Ein anteiliger Urlaubsanspruch entsteht bereits nach dem ersten Monat der Vertragsbeziehung (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt ein Mitarbeiter erstmals, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht (§ 4 BUrlG).
Grundsatz: Urlaub verfällt am Ende eines Kalenderjahrs
Hat Ihr Mitarbeiter einen Urlaubsanspruch erworben, kann er diesen nicht unbegrenzt geltend machen. Grundsätzlich verfallen Urlaubsansprüche am Ende eines Kalenderjahrs (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG). Das „Verfalls-Risiko“ ist dem Zweck des Urlaubsanspruchs geschuldet: Er soll der Erholung und der Wiederauffrischung der Arbeitskraft im laufenden Kalenderjahr dienen.
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