30.10.2023 · Nachricht · Personengesellschaften
Gesellschaftsregister ab 2024: Wer muss sich eintragen lassen?
| Zum 01.01.2024 wird das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz, kurz MoPeG, in Kraft treten. Mit ihm wird ein neues Register eingeführt: Das Gesellschaftsregister. Es soll die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter erfassen. Zwar besteht grundsätzlich kein Eintragungszwang. Einige Autohaus-GbR sind aber doch unter Zugzwang. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig