· Fachbeitrag · Photovoltaik auf dem Autohaus
Update PV-Anlage: Autohäuser profitieren ab 2025 von einem vergrößerten Steuersparpotenzial
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Alle Autohäuser verfügen über große Dachflächen und verbrauchen aufgrund der Beleuchtung permanent Strom. Eine ideale Basis, um eine PV-Anlage zu installieren. Allerdings ist dabei auch ihre Besteuerung zu beachten. Über die verschiedenen Modelle und Vorzüge hat ASR 2024 in einer vierteiligen Serie umfassend berichtet. Doch nun wurde das Steuersparpotenzial noch mal kräftig angehoben. Denn durch das Jahressteuergersetz 2024 (JStG) wurde der entscheidende Paragraph verbessert. Grund und Anlass genug für ein Update in Sachen PV-Anlagen. |
Dreh- und Angelpunkt: § 3 Nr. 72 EStG
Das in der bisherigen Serie vorgestellte Steuersparpotenzial bei der Installation und dem Betrieb von PV-Anlagen auf Autohäusern basierte auf § 3 Nr. 72 EStG. Nach dieser Vorschrift sind seit dem 01.01.2022 die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von PV-Anlagen, die auf, an oder in einem Autohaus vorhanden sind und eine installierte Bruttoleistung lt. Marktstammdatenregister von bis zu 30 kWp aufweisen, steuerfrei.
Noch besser fahren Sie als Autohaus, wenn sich in dem Gebäude nicht nur Ihr Betrieb, sondern mindestens drei Wohn- oder Gewerbeeinheiten befinden. Denn dann sind Ihre Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in dem Gebäude vorhandenen PV-Anlagen steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung lt. Marktstammdatenregister bis zu 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt ‒ bei drei Einheiten beträgt die Grenze folglich 45 kWp.
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