· Fachbeitrag · Risikomanagement
Notfallordner für das Autohaus (Teil 1): Unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht
von Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide
| Viele Inhaber oder Geschäftsführer von Kfz-Betrieben haben für den existenzbedrohenden Notfall, dass Ihnen etwas passiert, wie z. B. ein schwerer Unfall oder eine schwere Krankheit, nicht vorgesorgt. ASR erläutert Ihnen in einer dreiteiligen Beitragsserie, warum Sie einen Notfallordner brauchen und welche Bestandteile darin unerlässlich sind. Im ersten Teil steht die unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht im Fokus. |
Notfallordner: Sicherheit mit einem Griff
Unter Notfallordner ist nicht (nur) gemeint, dass Sie die Passwörter Ihrer Mitarbeiter und die Datensicherungen außerhalb des Autohauses deponieren oder die Anmeldedaten für Banking und Steuer sowie Zweitschlüssel auswärts hinterlegen. Das sichert Sie zwar bei Brand, Blitzschlag, Stromausfall oder Diebstahl, nicht aber für den Fall, dass Sie ausfallen. Aber gerade dafür muss Ihr Autohaus gewappnet sein. Denn es muss ja weitergehen: Kunden müssen betreut, Kauf- und Leasingverträge abgeschlossen werden können.
Fehlen Notfallregelungen, ist das sowohl für das Autohaus, dessen Inhaber oder Geschäftsführer Sie sind, und die Autohaus-Mitarbeiter, aber auch für Ihre Familie eine existenzielle Bedrohung.
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