· Fachbeitrag · Schadenersatz
Bagatellschaden in Waschanlage: Kein merkantiler Minderwert
| Sorgt der Betreiber einer vollautomatischen Kfz-Waschanlage im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nicht dafür, dass die Anlage abgeschaltet wird, wenn ein Fahrzeug aus der Förderschiene springt, haftet er, wenn das Fahrzeug stehen bleibt und das folgende Fahrzeug beschädigt wird. Bei einem Bagatellschaden hat der Geschädigte jedoch regelmäßig keinen Anspruch auf Ersatz eines merkantilen Minderwerts, entschied das AG Braunschweig (Urteil vom 4.2.2014, Az. 1 16 C 2943/13; Abruf-Nr. 142257 ). |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Schaden bei der Autowäsche: Wann haften Sie?“, ASR 12/2013, Seite 18
- Beitrag „Fahrzeugbeschädigung in der Waschstraße - drei aktuelle Entscheidungen im Überblick“, ASR 5/2014, Seite 20
Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 5 | ID 42846537