23.03.2016 · Fachbeitrag · Servicepartner-Verträge
Ex-Vertragswerkstätten müssen Internet nicht komplett säubern
| Ehemalige Vertragswerkstätten müssen das ihnen Zumutbare tun, um Hinweise auf den Hersteller (früherer Vertragspartner) zu tilgen. Von ihm geschaltete Anzeigen und Internetauftritte dürften keinen Hinweis mehr auf die ehemalige Geschäftsverbindung enthalten. Aber es sei unzumutbar, das gesamte Internet mit allen Archiven und unfreiwilligen Internetauftritten permanent zu überprüfen, entschied der EuGH. |
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