· Fachbeitrag · Sozialversicherung
2013 kein Sozialausgleich für Krankenversicherungs-Zuzahlung
| Wie in den Jahren 2011 und 2012 findet auch 2013 kein Sozialausgleich statt. Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung für das Jahr 2013 wurde im elektronischen Bundesanzeiger vom 12. November 2012 auf 0 Euro festgelegt. Damit müssen Arbeitgeber und Krankenkassen frühestens ab 2014 mit einem Sozialausgleich rechnen. |
Hintergrund | Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist maßgebend für die Durchführung des steuerfinanzierten Sozialausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Belastungsgrenze von zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten, gilt der Versicherte als finanziell überfordert und hat einen Anspruch auf den Sozialausgleich.
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „GKV-Sozialausgleich: Neue Pflichten für Arbeitgeber ab 1. Januar 2012“, ASR 10/2011, Seite 5