· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Krankenversicherungspflicht eines Kfz-Verkäufers mit fixen und variablen Gehaltsbestandteilen
| Ein Autohaus möchte wissen, ob es einen neu eingestellten Verkäufer als krankenversicherungsfrei einstufen kann. Die Antwort: Ja, wenn er mit seinem auf das Jahr hochgerechneten Gehalt die 2018 gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze von 59.400 Euro überschreitet. Lesen Sie, wie Sie dabei rechnen müssen. |
Frage: Wir haben zum 01.09.2018 einen neuen Verkäufer in unserem Autohaus angestellt. Er möchte raus aus der gesetzlichen Krankenversicherung und sich privat krankenversichern. Wir wissen, dass das nur möglich ist, wenn er mit seinem Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) überschreitet. Die Crux ist, dass sich das nicht genau sagen lässt, weil er ‒ wie in der Kfz-Branche üblich ‒ fixe und variable Gehaltsbestandteile erhält. Fix ist sein Grundgehalt, das ihm monatlich gezahlt wird. Vertraglich fest vereinbart sind ferner ein Urlaubs- und ein Weihnachtsgeld, die mit dem Juni- bzw. November-Gehalt ausgezahlt werden. Variabel sind dagegen seine Verkaufsprovision (abhängig von seinen Verkaufszahlen) sowie ein Bonus von maximal 3.000 Euro, der vom Betriebsergebnis unseres Autohauses abhängt. Wie können wir feststellen, ob er die JAE überschreitet?
Antwort: Sie müssen im Wege einer Prognose bzw. vorausschauenden Schätzung ermitteln, ob Ihr neuer Verkäufer die JAE 2018 in Höhe von 59.400 Euro überschreiten wird.
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