· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Monatsmeldung an die Gesetzliche Krankenversicherung: Ab 2013 neue Angaben erforderlich!
| In der Monatsmeldung zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind ab 1. Januar 2013 zusätzliche Angaben für die Ermittlung des Gleitzonenentgelts, bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze und bei der Altersteilzeit erforderlich. |
Neues Feld „Regelmäßiges Jahresentgelt“ zur Prüfung der Gleitzone
In der Monatsmeldung wird es ab 2013 ein zusätzliches Feld „regelmäßiges Jahresentgelt“ geben. So können die Krankenkassen zweifelsfrei prüfen, ob bei versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigungen das regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt.
PRAXISHINWEIS | Die Angabe des regelmäßigen Jahresentgelts wird nur erforderlich, wenn Sie in der GKV-Monatsmeldung das Kennzeichen Gleitzone mit dem Wert „1“ (Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone) angeben. |
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