· Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung
Die wichtigsten BGH-Urteile zum Kfz-Unfallschadenrecht aus dem Jahr 2014 im Überblick
von Rechtsanwalt Joachim Otting, Hünxe (www.rechtundraeder.de)
| 2014 hat der BGH eine Reihe von für das Schadengeschäft wichtigen Fällen entschieden. Lesen Sie, was er zum Regierecht des Schädigers, zu den Kosten für die Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs, zur Entschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge, zum Sachverständigenverfahren und zu den Sachverständigenkosten gesagt hat. |
Kein Regierecht des Schädigers oder seines Versicherers
Der Geschädigte darf nach Ansicht des BGH entscheiden, wie er den Schaden beseitigen lässt. Der Schädiger hat kein Regierecht und kann auch keinen Einfluss nehmen auf die Beauftragung der Instandsetzungsfirmen (BGH, Urteil vom 18.3.2014, Az. VI ZR 10/13; Abruf-Nr. 141536).
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Die in § 249 Abs. 2 BGB geregelte Ersetzungsbefugnis soll den Geschädigten davon befreien, die Schadensbeseitigung dem Schädiger anvertrauen zu müssen, und ihm die Möglichkeit eröffnen, sie in eigener Regie durchzuführen. Dazu gehört das Recht des Geschädigten, mit dem von ihm ausgewählten Werkunternehmer hinsichtlich der Reparatur ausschließlich selbst und ohne Zwischenschaltung des Schädigers in vertragliche Beziehungen treten zu dürfen. |
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