01.10.2020 · Nachricht · Unternehmensführung
Arbeitnehmer haftet bei fehlerhafter Prüfung von Rechnungen
| Ein Arbeitnehmer (AN), der eine Rechnung als sachlich und rechnerisch richtig zeichnet, obwohl er deren Inhalt nicht entsprechend geprüft hat bzw. weiß, dass die Rechnung falsch ist, haftet für den Schaden, der durch die Begleichung der Rechnungssumme entsteht. Ein solches Verhalten ist zumindest grob fahrlässig. Der AN haftet demnach voll für den Schaden, entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern. |
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