15.03.2013 · Fachbeitrag · Unternehmensführung
Arbeitswerte zur Leistungsbeschreibung in Rechnungen?
| Ein Leser fragt: Das Umsatzsteuergesetz schreibt zur Rechnungslegung vor, dass Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder sonstigen Leistungen auf den Rechnungen angegeben werden müssen. Ein Flottenkunde verlangt nun, dass wir die Arbeitswerte (AW) für unsere Leistungen in unseren Rechnungen ausweisen, was übrigens unsere Mitbewerber auch nicht tun. Kann der Kunde das verlangen? |
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