08.04.2014 · Fachbeitrag · Unternehmensführung
Gehaltskürzung bei Widerruf der Prokura unzulässig
| Eine von Ihnen als Arbeitgeber vorformulierte Vertragsbestimmung, nach der Ihrem Mitarbeiter eine Zulage nur für die Dauer des Fortbestands der Prokura gewährt wird, ist laut dem LAG Hamburg unwirksam. |
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