· Fachbeitrag · Unternehmensführung
Vergütung von Geschäftsführern im Kfz-Handel: ASR liefert eine konkrete Gestaltungsempfehlung
von Werner Koller, LL.M., Geschäftsführer TCJG GmbH, München
| Vergütungsregelungen sind ein wesentlicher Bestandteil von Geschäfts-führer-Dienstverträgen. Bei der Vergütungshöhe, den Vergütungsbestand-teilen und dem Bezug der Vergütung zur Leistung gibt es im Kfz-Handel jedoch erhebliche Unterschiede. Deshalb geht ASR in einer Beitragsserie drei Fragen nach: Wie werden Geschäftsführer im Kfz-Handel derzeit vergütet? Welche steuerlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Wie kann ein verstärkter Anreiz- und Leistungsbezug hergestellt werden? Die Serie endet mit einem konkreten Vorschlag zur dritten Frage. |
Übliche Bezugsgrößen der Gehaltsbemessung sind nachteilig
Die am meisten genutzten Bemessungsgrundlagen für die Höhe der variablen Gehaltsbestandteile sind das Erreichen bzw. Überschreiten eines absoluten Ertragsziels in Euro sowie das Erreichen einer prozentualen Mindest-Umsatzrendite. Die augenfälligen Vorteile dieser Kennzahlen sind die relativ einfache Feststellung der Zielerreichung sowie das Vorliegen von vergleichsweise gut dokumentierten Benchmarkwerten von Umsatzrenditen, für den Kfz-Handel auch nach unterschiedlichen Marken.
Wichtig | Eine alleinige Bezugnahme auf den Jahresüberschuss weist jedoch aus Sicht der Gesellschafter zwei wesentliche Nachteile auf: Die quantitative Entwicklung der Kapitalbindung wird nicht mit einbezogen und die qualitative Entwicklung des Kapitals nicht berücksichtigt.
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