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Neue Kennzeichnung von Autoreifen
| Der Rat der Europäischen Union hat am 25.02.2020 eine Verordnung über neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf Parameter wie Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch angenommen. Die Verordnung soll die Kennzeichnung sichtbarer machen und den Verbrauchern mehr Informationen an die Hand geben, damit sie Reifen auswählen können, die sicherer, kraftstoffeffizienter und geräuschärmer sind. Die Verordnung muss vom Europäischen Parlament noch förmlich angenommen und danach im Amtsblatt veröffentlicht werden. |
Mit der Verordnung verfolgt die EU insbesondere folgende Ziele:
- Erweiterung der Pflichten zur Anzeige der Kennzeichnung auf Reifen der Klasse C3
- Aktualisierung der Reifenkennzeichnung, Möglichkeit ihrer Überarbeitung und Verbesserung ihrer Sichtbarkeit für die Verbraucher
- Festlegung von Anforderungen an den Internet-Verkauf, den Fernabsatz und andere Situationen, in denen die Reifen für die Verbraucher nicht unmittelbar sichtbar sind
- Die Verpflichtung, Informationen über die Eignung für Schnee und Eis in die Kennzeichnung aufzunehmen
- Prüfung der Möglichkeit, die Laufleistung und den Abrieb als Parameter der Kennzeichnung einzubeziehen, sobald geeignete Prüfmethoden zur Verfügung stehen
- Einbeziehung von runderneuerten Reifen, sobald eine geeignete Prüfmethode zur Messung der Eigenschaften dieser Reifen entwickelt wurde
- Aufnahme einer Verpflichtung zur Registrierung von Reifen in einer Ad-hoc-Datenbank
Quelle: ID 46384895