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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Preisanpassungsklauseln in B2B-Verträgen ‒ unverzichtbares Instrument zur Risikosteuerung

    von Rechtsanwalt Dr. Paul Derabin, Laatzen

    | Vertragliche Preisanpassungsklauseln ermöglichen es, das Risiko steigender Rohstoffpreise fair zwischen den Vertragsparteien zu verteilen und so beiden Seiten Planungssicherheit zu bieten. Auch Unternehmen aus der Automobilbranche haben als Verwender oder Empfänger von Preisanpassungsklauseln mit dieser Thematik zu tun. ASR bietet in diesem Beitrag eine grundlegende Orientierung, damit Autohäuser den Umgang mit Preisanpassungsklauseln rechtssicher meistern können. |

    Unvorhergesehene Kostensteigerungen vermeiden

    In Zeiten volatiler Märkte, in denen Rohstoffpreise, Energiekosten und Transportgebühren erheblichen Schwankungen unterliegen, sind Preisanpassungsklauseln insbesondere in B2B-Verträgen von entscheidender Bedeutung. Für Unternehmen, die langfristige Verträge für Lieferungen oder Service abschließen, ist dies besonders relevant, z. B. für Automobilzulieferer, -hersteller oder auch -händler. Denn unvorhergesehene Kostensteigerungen können schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

     

    • Beispiel

    Aufgrund von Lieferengpässen bei Neuwagen bekommt ein Autohändler ein bestelltes Fahrzeug verspätet vom Hersteller geliefert. Für ihn besteht nun das Risiko, dass er bei Anlieferung des Fahrzeugs mehr an den Hersteller zahlen muss als er ursprünglich kalkuliert hat.

     

    Lösung: Mit einer Preisanpassungsklausel im Kaufvertrag mit dem Endkunden kann der Autohändler die Preissteigerung an diesen weitergeben. Eine solche Klausel im Vertrag ist aber nur zulässig, wenn die Lieferfrist ab dem Vertragsabschluss mehr als vier Monate beträgt. Die Klausel muss die Bedingungen für die Preiserhöhung klar angeben und dem Autokäufer ein Rücktrittsrecht einräumen, wenn die Erhöhung einen bestimmten Prozentsatz übersteigt.