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  • 01.07.2020 · Nachricht · Werkstattrecht

    Pflichten der Kfz-Werkstatt bei eingeschränktem Kundenauftrag

    | Immer wieder kommt es vor, dass Kunden ihrer Werkstatt ein Verschulden ankreiden, wenn nach einem Werkstattaufenthalt ein Unfall passiert ist. Besteht zwischen dem Unfall und der Erledigung des Werkstattauftrags kein direkter Ursachenzusammenhang, lautet der Vorwurf typischerweise: Verletzung einer nebenvertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflicht. So war es auch in dem Fall, über den das OLG Koblenz entschieden hat – zugunsten der Werkstatt. |