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  • 25.10.2017 · Nachricht · Werkstattrecht

    Trotz Reparaturfehlers kein Ersatz von Sachverständigenkosten

    | Läuft es nach einer Reklamation eines Werkstattfehlers nicht auf Anhieb so glatt wie vom Kunden erwünscht, schaltet mancher einen eigenen Sachverständigen ein. Der Versuch, die Kosten auf die Werkstatt abzuwälzen, kann selbst dann scheitern, wenn der Werkstatt ein Fehler unterlaufen ist. Das folgt aus einem Urteil des LG Aachen. |