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  • 08.02.2017 · Nachricht · Werkstattrecht

    Unfall durch Radverlust nach Reifenwechsel

    | Eine Werkstatt haftet nach einem Reifenwechsel nur dann für Unfallschäden, die durch ein verlorenes Rad entstanden sind, wenn der Kunde der Werkstatt eine Pflichtverletzung nachweisen kann. Dies ist dem Kunden in einem Fall vor dem LG Magdeburg nicht gelungen. Die Werkstatt musste die geforderten 13.500 Euro Schadenersatz nicht zahlen. |