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  • · Fachbeitrag · Werkstattrecht

    Verbot des Neuwagenvertriebs durch Servicepartner ist wohl unwirksam

    von Rechtsanwalt Dr. Jonathan Ruff LL.M. und Rechtsanwalt Matthias Spix LL.M., Osborne Clarke, Köln

    | Ware ist wie Wasser: Sie sucht sich ihren Weg zum Kunden. Bei Neuwagen kann dieser Weg auch über den Servicepartner verlaufen. Dies ist vielen Herstellern häufig ein Dorn im Auge. Die Hersteller suchen daher bereits seit längerer Zeit nach Möglichkeiten, ihren Servicepartnern den Neuwagenvertrieb für Fahrzeuge der eigenen Marke zu verbieten. Ihre Versuche, Verbote herzuleiten oder in die Servicepartnerverträge zu schreiben bzw. sich von der Wettbewerbsbeschränkung unter Berufung auf die GVO freizuzeichnen, sind aber wohl alle zum Scheitern verurteilt. |

    Verbot in Servicepartnerverträgen

    Servicepartnerverträge (nachfolgend verkürzt: Serviceverträge) sahen meist kein ausdrückliches Verbot vor. Daher haben Hersteller schon vor einiger Zeit versucht, den Neuwagenvertrieb unter Hinweis auf Markenrechtsverletzungen oder allgemeine Treuepflichten zu unterbinden. Diesen Ansätzen haben die zuständigen Gerichte jedoch regelmäßig eine Absage erteilt.

     

    Wohl aus diesem Grund haben einige Hersteller nun in die aktuellen Serviceverträge ein ausdrückliches Verbot für den Neuwagenvertrieb aufgenommen. Dies sieht auf den ersten Blick nach einer einfachen Lösung aus, erweist sich allerdings bei genauerer Betrachtung als kartellrechtlich problematisch. Anscheinend sind sich die Hersteller bewusst, dass sie hier ein „heißes Eisen“ anfassen. Denn die Verkaufsverbote verstecken sie oft in Rundschreiben, die vermeintlich völlig andere Dinge regeln (z. B. in Richtlinien zu Marketing und Werbung).