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  • 12.08.2016 · Fachbeitrag · Werkstattrecht

    Wenn ein Teilehändler das Fahrzeug nicht herausgibt

    | Dreiecksbeziehungen sind nicht nur im normalen Leben problematisch. Auch im Verhältnis Kunde/Werkstatt/Teilehändler ist Streit programmiert, wenn der Teilehändler mit der Rückgabe des Kundenfahrzeugs in Verzug kommt. Das OLG Braunschweig hat jetzt einer Werkstatt eine Nutzungsentschädigung dafür zugesprochen, dass sie während dieser Zeit ihrer Kundin einen Leihwagen zur Verfügung gestellt hat. |