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  • 27.03.2015 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Angaben zur Pkw-EnVKV auch auf YouTube erforderlich

    | Bewirbt ein Kfz-Händler einen neuen Pkw per Videoclip auf YouTube und macht er dabei Angaben zur Motorenleistung, muss er auch den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) angeben. Dies gilt nach Auffassung des LG Wuppertal auch für ein so stark motorisiertes Fahrzeug – im Urteilsfall ein Jaguar F-type R Coupé mit 550 PS –, bei dem diese Angaben den potenziellen Käufer kaum interessieren dürften. |