· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Angaben zur Pkw-EnVKV auch bei einer Dia-Show im Internet
| Als Anbieter von neuen Pkw müssen Sie bei der Präsentation von Fahrzeugen als Dia-Show im Internet Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO 2 -Emissionen machen, sobald Sie die Motorleistung des Fahrzeugs erwähnen. Sonst verstoßen Sie gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Dabei reicht es nach Ansicht des OLG Düsseldorf nicht, wenn die Angaben erst sichtbar werden, wenn ein mit der Angabe der Motorleistung beworbenes Modell „angehalten“ wird und sich dann ein Fenster mit detaillierten Angaben öffnet. |
Der Händler hatte den Fehler gemacht, dass er schon in der Dia-Show, also auf der Startseite, die Modelle wie folgt bewarb: „A., Laufleistung 0 Kilometer, Motorleistung 55 kW (75 PS), Erstzulassung, Preis 13.990,00 Euro“. Damit hatte er schon an dieser Stelle die Motorleistung in seiner Werbung erwähnt. Folglich hätte er hier schon Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen machen müssen (§ 5 Abs. 1 und 2 Pkw-EnVKV). Dass das einzelne Dia nur wenige Sekunden zu sehen war, spielt - so das OLG - keine Rolle (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.4.2015, Az. I-15 U 66/14, Abruf-Nr. 145882).
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