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  • 13.02.2017 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Angaben zur Pkw-EnVKV müssen auch auf eine „Testseite“

    | Fehlen Pflichtangaben für Neufahrzeuge nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) auf einer „Testseite“, die nur durch Eingabe der exakten URL aufgerufen werden kann, kann das schon einen Wettbewerbsverstoß begründen. Diese leidvolle Erfahrung musste ein Autohaus vor dem LG Arnsberg machen. |