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  • · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Die Internet-Automobilbörsen reagieren auf die Unsicherheit über den „virtuellen Verkaufsraum“

    | Die Internet-Automobilbörsen Autoscout24.de und Mobile.de reagieren auf die unsichere Rechtslage beim „virtuellen Verkaufsraum“ im Sinne der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV). Sie ermöglichen ihren Nutzern bei der Platzierung von Neufahrzeugen in der Börse die automatisierte Einstellung der Daten zur CO2-Effizienzklasse sowie der grafischen Darstellung (Pkw-Label). Aber auch für die Fälle, in denen eine automatisierte Einstellung der Daten nicht möglich ist, gibt es Möglichkeiten, sich abzusichern. |

    Problemfeld „Virtueller Verkaufsraum“

    Die Verunsicherung in der Kfz-Branche ist groß, denn mittlerweile sind mehrere Gerichte, die mit dieser Frage befasst wurden, zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt.

     

    • Das LG Köln hat entschieden, dass die Online-Autobörse Autoscout 24 kein „virtueller Verkaufsraum“ im Sinne der Pkw-EnVKV sei. Ein solcher sei nur gegeben, wenn eine Konfiguration eines konkreten Fahrzeugmodells im Internet stattfände, nicht wenn der Interessent beim Autokauf seine Suche im Internet mittels der Angabe bestimmter Suchkriterien einschränken könne. Damit hat das Gericht eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen, die der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) beantragt hatte (Beschluss vom 30.1.2012 und Nichtabhilfebeschluss vom 15.2.2012, Az. 31 O 44/12).