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Gesetzgeber will Missbrauch von Abmahnungen eindämmen
| Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vorgelegt. Damit sollen missbräuchliche Abmahnungen ‒ nicht zuletzt im Kfz-Gewerbe ‒ eingedämmt werden. Die Eckpunkte des Entwurfs sind: |
- Bei unerheblichen Verstößen soll der Aufwendungsersatz für Mitbewerber und qualifizierte Wirtschaftsverbände ausgeschlossen werden.
- Der sog. fliegende Gerichtsstand wird eingeschränkt. Dies soll kleine und mittlere Unternehmen davor schützen, dass einstweilige Verfügungen gezielt bei von deren Sitz bzw. Wohnsitz weit entfernten Gerichten beantragt werden, um den Betroffenen die Rechtsverteidigung zu erschweren.
- Die Anforderungen an die Anspruchsberechtigung von Wettbewerbern und Wirtschaftsverbänden werden erhöht. Die Anspruchsberechtigung der Wirtschaftsverbände wird davon abhängig gemacht, dass sie auf einer Liste der sogenannten qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sind. Die Voraussetzungen der Eintragung und deren fortgehende Erfüllung werden vom Bundesamt für Justiz überprüft. Die Berichts- und Mitteilungspflichten von qualifizierten Wirtschaftsverbänden sowie qualifizierten Einrichtungen werden erweitert.
- Die Geltendmachung von Gegenansprüchen durch die Abgemahnten wird erleichtert. In bestimmten Fällen wird eine missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen durch den Abmahnenden vermutet. Abmahnungen müssen klar festgelegte Informationen enthalten. Abgemahnte haben einen Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen Kosten gegen den Abmahnenden, wenn die Abmahnung ungerechtfertigt ist oder nicht die erforderlichen Informationen enthält.
Weiterführender Hinweis
- Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ → Abruf-Nr. 209067
Quelle: ID 45943758