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  • 25.09.2017 · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Pflichtangaben müssen nicht direkt bei Werbeaussage stehen

    | Die Pflichtangaben nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) bei der Werbung für einen neuen Pkw müssen nicht unmittelbar bei der Werbeaussage stehen. Ein Sternchen-Hinweis mit Auflösung an anderer Stelle kann ausreichen, entschied das LG Bamberg. |