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  • 12.08.2015 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Überführungskosten müssen in der Regel in den Endpreis

    | Als Kfz-Händler müssen Sie die Kosten der Überführung des Fahrzeugs vom Hersteller zu Ihnen in den Endpreis aufnehmen. Gesondert angeben dürfen Sie die Überführungskosten nur, wenn Sie Ihrem Kunden die Wahl lassen, ob er sein Fahrzeug selbst abholt oder es überführen lässt. |