17.06.2016 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Verbraucherschützer dürfen auch Datenschutzverstöße abmahnen
| Verbraucherschutzverbände dürfen Ihr Autohaus oder Ihren Kfz-Betrieb jetzt auch abmahnen, wenn Sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Der Katalog der Verbraucherschutzgesetze im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) ist entsprechend erweitert worden (§ 2 Abs. 2 Nr. 11 UKlaG). Das erhöht Ihr Abmahnrisiko vor allem in der Werbung gegenüber Verbrauchern. Die neue Vorschrift lautet (auszugsweise): |
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