12.08.2020 · Nachricht · Wettbewerbsrecht
Von wegen klarer Wortlaut des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Pkw-EnVKV
| Für die Frage, ob es sich um einen „neuen“ Pkw i. S. v. § 2 Nr. 1 Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) handelt, ist nicht das auf einer Messe ausgestellte Fahrzeug ausschlaggebend. Es kommt vielmehr allein darauf an, ob mit dem ausgestellten Fahrzeug für den Kauf eines neuen Fahrzeugs dieses Modells geworben wird. So lässt sich die Aussage des BGH in einem Beschwerdeverfahren zusammenfassen (BGH, Urteil vom 28.05.2020, Az. I ZR 170/19, Abruf-Nr. 216868 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig