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  • 15.08.2023 · Sonderausgaben · Downloads · Sonderausgaben

    BMF klärt wichtige Anwendungsfragen: Ertragsteuerliche Befreiung für Photovoltaik-Anlagen

    Die ertragsteuerliche Behandlung von „kleinen“ Photovoltaik-Anlagen wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 rückwirkend zum 1.1.2022 geändert. Durch Einführung des § 3 Nr. 72 EStG werden ab dem Veranlagungszeitraum 2022 bestimmte Photovoltaik-Anlagen steuerfrei gestellt. Am 17.7.2023 hat die Finanzverwaltung nun ein BMF-Schreiben mit einigen Überraschungen veröffentlicht. Welche Zweifelsfragen beantwortet wurden, welche noch offen sind und welche praktischen Auswirkungen sich ergeben, wird im Folgenden erläutert.