13.01.2017 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern kompakt – Sozialversicherungspflicht
Eine Bank, die ihre angestellte Putzfrau entlässt, die Reinigungsarbeiten dann aber in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen lässt und diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereitstellt, muss hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. In diesem Fall liegt eine abhängige Beschäftigung und keine selbstständige Tätigkeit vor, so das LSG Baden-Württemberg.
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