· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Sozialversicherungspflicht
Outsourcing von Reinigungsarbeiten an externen Dienstleister
| Eine Bank, die ihre angestellte Putzfrau entlässt, die Reinigungsarbeiten dann aber in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen lässt und diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereitstellt, muss hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. In diesem Fall liegt eine abhängige Beschäftigung und keine selbstständige Tätigkeit vor, so das LSG Baden-Württemberg. |
Das LSG begründete die Sozialversicherungspflicht damit, dass der Dienstleister die Aufgaben der zuvor angestellten Putzfrau 1:1 übernommen hatte. Er war wie ein Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation und -abläufe der Filialen eingebunden. Er konnte seine Arbeitszeit nicht bestimmen, sondern war an das Zeitfenster zwischen Geschäftsschluss und Aktivierung der Alarmanlage gebunden. Zudem musste er keine eigenen Betriebsmittel einsetzen.
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