09.07.2018 · Nachricht aus AStW · § 62 EStG
Der Antragsteller ist Gewerbetreibender, ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und nur monatsweise im Inland tätig. Auf Antrag wird er als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt. Damit gilt er als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig. Für den Antragsteller besteht der Anspruch auf Kindergeld für die Monate, in denen er seine inländische Tätigkeit ausübt. Bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit kommt es dabei für die gebotene monatsweise Betrachtung nicht ...
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