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  • 07.03.2022 · Quartalsbeihefter · Downloads · Unternehmensberatung

    Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) beschlossen: Was muss der Steuerberater jetzt in der Praxis unbedingt beachten?

    Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.21 (BGBl I, 3338) enthält eine Reihe von – für die steuerberatende Praxis – sehr wichtigen Neuerungen. Insbesondere gehören dazu die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH, zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen, zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister sowie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung. Durch das DiRUG wurden Änderungsvorschriften in insgesamt 30 Einzelgesetzen erforderlich. Das Gesetz tritt zum 1.8.22 in Kraft mit Ausnahme der Vorschriften zu § 78p Abs. 3 und § 78 q Abs. 2 Bundesnotarordnung (BnotO), die am Tag nach Verkündung des DiRUG (14.8.21) bereits in Kraft getreten sind. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.