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  • 09.03.2021 · Sonderausgaben · Downloads · Unternehmensberatung

    Kassenführung ab 1.4.2021: So setzen Sie die TSE-Pflicht richtig um!

    Nahezu alle Bundesländer haben die Frist zur Aufrüstung der Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgrund der durch die Coronapandemie verursachten Einschränkungen bis zum 31.3.21 verlängert. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben. Jetzt wird es also ernst. Folglich werden ab dem 1.4.21 bzw. sobald die Inzidenzwerte es wieder zulassen, Prüfer vermehrt Kassen-Nachschauen durchführen. Mandanten sollten in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass bereits auf dem Bon für den Prüfer ersichtlich ist, ob eine verpflichtende TSE im Einsatz ist. Bestehen Mängel in der Umsetzungspflicht, ist die Betriebsprüfung als Folge der Kassen-Nachschau in greifbarer Nähe und die Hinzuschätzung droht.