29.06.2022 · Fachbeitrag aus CB · Wahlleistungen
Bei der Vertretung des Wahlarztes, unterscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) schon seit 2007 zwischen unvorhersehbarer und vorhersehbarer Verhinderung des Arztes. Der BGH begründet die Vertretung mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Demnach wären jedoch auch andere Konstellationen denkbar, wie z. B. eine Vereinbarung über die gewünschte Vertretung des Chefarztes (siehe Exkurs am Ende des Beitrags). Bisher hatte die überwiegende Rechtsprechung eine solche als unzulässig abgelehnt. Nicht ...
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16.07.2018 · Fachbeitrag aus CB · Chefarztvertretung
Grundsätzlich dürfen sich Wahlärzte, die eine Wahlleistung nicht persönlich erbringen können, vertreten lassen. Bei vorhersehbarer Verhinderung ist dafür eine individuelle Vertretervereinbarung notwendig. Lässt ein Wahlarzt allerdings solche Vereinbarungen formularmäßig erstellen und den Patienten 23 Stück davon unterschreiben, sind diese unwirksam und der Anspruch auf Wahlleistungsvergütung entfällt (Hanseatisches Oberlandesgericht [HansOLG], Beschluss vom 15.01.2018, Az. 3 U ...
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12.03.2018 · Fachbeitrag aus CB · Leserservice
Aus technischen Gründen musste die CB-Sonderausgabe zur Chefarztvertretung bei Wahlleistungsvereinbarungen erneut hochgeladen werden. Sie ist ab sofort unter cb.iww.de , Abruf-Nr. 45173410 auffindbar. Die in der gedruckten Märzausgabe (CB 03/2018, Seite 1) angegebene Abruf-Nr. ist ungültig. In der Onlineversion des entsprechenden Beitrags wurde die Abruf-Nr. bereits geändert.
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26.02.2018 · Fachbeitrag aus CB · Leserservice
Welche Teile einer vereinbarten Wahlleistung muss der Chefarzt selbst erbringen? Die Antwort darauf gibt die CB-Sonderausgabe „Der Chefarzt als Wahlarzt: So gestalten Sie Ihre Vertretung rechtssicher“ (für CB-Abonnenten als PDF online unter cb.iww.de , Abruf-Nr. 45173410 ).
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