Ein Chefarzt, der in einem von zwei Kreiskrankenhäusern für die medizinische Versorgung verantwortlich ist, und der die unternehmensrechtliche Entscheidung „torpediert“, diese zwei Kreiskrankenhäuser zu verschmelzen, verletzt hierdurch weder seine arbeitsvertraglichen Pflichten noch
seine Loyalitätspflichten (Arbeitsgericht [ArbG] Gera, Urteil v. 20.12.2023, Az. 4 Ca 495/23; Berufung eingelegt zum Landesarbeitsgericht Thüringen, Az. 3 Sa 20/24).
Chefärzte, die Untergebene dazu aufgefordern, die Blutproben einer Patientin zu manipulieren, damit diese eine höhere Chance auf Zuteilung eines Spenderorgans erhält, verstoßen gegen ihre Wohlverhaltenspflicht.
Das Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis berechtigt u. a. zu Steuererleichterungen sowie Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr. Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Beibehaltung ...
Wenn es um die Einstellung neuer Krankenhausärzte geht, zieht die Geschäftsführung gern den Chefarzt hinzu. Dieser kann als fachlicher Leiter seiner Abteilung die medizinische Fachkompetenz des Bewerbers am besten beurteilen. Manche Chefärzte handeln auch selbst als Geschäftsführer oder Vorstand eines Krankenhauses. In jedem Fall geht der Chefarzt stets ein Risiko ein. Denn: Entpuppen sich die Qualifikationen eines eingestellten Bewerbers als falsch, kann der Chefarzt haften, wenn er die Qualifikation des ...
Kommt es für eine gerichtliche Entscheidung auf einen klärungsbedürftigen medizinischen Sachverhalt an, ernennt das Gericht einen medizinischen Sachverständigen und beauftragt diesen mit der Erstattung eines ...
Die Studie „Ärztinnen im Krankenhaus – Arbeiten am Limit 2023“ hat wichtige Erkenntnisse zur Belastungssituation von Krankenhausärztinnen geliefert (Abruf-Nr. 50057073). Für die Folgestudie „Klinikärztinnen ...
Ob Management, Recht, Abrechnung oder Finanzen – im RadiologenWirtschaftsForum erhalten Sie jeden Monat aktuelle Fachinformationen für Ihre berufliche Praxis.
Frage : Wir überlegen abteilungsintern, ob man die Herzkatheteruntersuchung nicht in „Abschnitte“ zur optimierten Abrechnung unterteilen kann (siehe Tabelle). Wie sehen Sie das?