· Abmahnung
Pflichtverletzung muss in Abmahnung konkret und bestimmt dargestellt werden
| Einen wichtigen Hinweis zur Abmahnung hat das LAG Köln gegeben. Nach der Entscheidung muss in einer Abmahnung der Anlass und die Eigenart der beanstandeten Pflichtverletzung in tatsächlicher Hinsicht hinreichend konkret und bestimmt dargestellt werden. |
Die Richter begründeten das damit, dass eine zur Personalakte genommene Abmahnung regelmäßig Relevanz für mehrere Jahre hat. Daher müsse der Vorwurf über Jahre hinweg rekonstruierbar bleiben. Das gelinge nur, wenn der Vorwurf nachvollziehbar und konkret geschildert werde.
PRAXISTIPP | Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Abmahnungen rechtssicher gestalten. Nur so kann die Abmahnung ihre Wirkung entfalten. |
Quelle |
LAG Köln 19.4.18, 7 Sa 625/17, Abruf-Nr. 204660
Quelle: ID 49525897